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20. Mai 2025, Doris Artinger

Polizei ruft Tiroler Jugendgesetz in Erinnerung

Mit der wärmeren Jahreszeit nehmen auch die Feste zu. Aus gegebenem Anlass berichten zwei Osttiroler Polizeibeamte, was erlaubt ist und was nicht.

Auf Festen herrscht oft ausgelassene Stimmung. Dass das Vergnügen jedoch keine gesetzlichen Folgen nach sich zieht, gilt es einiges zu beachten, Symbolfoto: pixabay.com

Besser bekannt dürfte das Tiroler Jugendgesetz noch unter dem „alten“ Namen Tiroler Jugendschutzgesetz sein.

Jedes Bundesland hat ein eigenes Jugendgesetz

Der Jugendschutz ist Ländersache. Dementsprechend gibt es in Österreich 9 verschiedene Gesetze die im Wesentlichen den Konsum von Alkohol, Tabak und jungendgefährdenden Medien und die Ausgehzeiten regeln.

Die zuständige Behörde ist die jeweilige Bezirkshauptmannschaft.

Revierinspektor David Huber ist hauptsächlich für das Thema Suchtgift zuständig und macht auch Prävention in Osttiroler Schulen.

Interview mit RevInsp. David Huber
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Tiroler Jugendgesetz gilt auch online

Das Tiroler Jugendgesetz gilt aber nicht nur im realen Leben, sondern auch online – Stichwort: Jugendgefährdende Medien – „Streaming“, „Gaming“ und dergleichen.

Welche Bestimmungen hier gelten für Kinder bzw. Jugendlichen bei der Benutzung von Medien, und welche Verantwortung da auch Erwachsene in ihrem Umfeld haben, das berichtet Bezirksinspektor Andreas Wilhelmer zuständig für Cyber-Kriminalität und Prävention beim Bezirkspolizeikommando Lienz im Interview mit Radio Osttirol:

Interview mit BezInsp Andreas Wilhelmer
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Die vollständigen Bestimmungen finden Sie im Tiroler Jugendgesetz.

Alle wichtigen Infos liefert auch die App „Deine Rechte U18“.