Preisabsprachen sind verboten, Verstöße können vom Kartellgericht mit Strafzahlungen in Höhe von bis zu 10 % des Gesamtumsatzes bestraft werden.
Laut APA hat Liebherr die Hausdurchsuchung bestätigt: Man nehme die Verdachtsmomente ernst und werde uneingeschränkt mit den Behörden zusammenarbeiten, heißt es in einer Stellungnahme von Liebherr gegenüber der APA.