Land erhöht Fördersatz, um finanzschwache Gemeinden zu entlasten
Bauliche Änderungen und Sanierungen sind in solchen Schutzzonen meist aufwändiger und mit Mehrkosten verbunden. Um die Eigentümer der Gebäude zu entlasten, übernehmen Land und Gemeinden jeweils 50 % der Mehrkosten. Dieser Fördersatz wird nun für finanzschwächere Gemeinden vom Land auf 75 % erhöht, damit bleibt für die Gemeinde nur mehr ein Beitrag von 25 %, teilt LHStv. Josef Geisler mit. Das gilt für die nächsten drei Jahre auch für Obertilliach und St. Veit im Defereggental.
Das Stadt- und Ortsbild-Schutzgesetz SOG gibt es in Tirol seit 1976. Damit können Gemeinden einzelne Gebäude, Gebäudegruppen, Häuserzeilen oder ganze Stadt- und Ortsteile unter Schutz stellen.