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30. Oktober 2025

Villgrater Tierhalter ließ Schafe nicht impfen

Ein 43-jähriger Osttiroler wurde am Innsbrucker Landesgericht in Abwesenheit wegen der „Gefährdung des Tierbestandes“ zu einer Geldstrafe verurteilt.

Symbolbild: Pixabay

Zu einem doch eher seltenen Vorgehen sah sich am Donnerstag Richterin Helga Moser am Innsbrucker Landesgericht genötigt: Weil der Angeklagte offenbar aus Gewohnheit Prozesse meidet, verhandelte sie in dessen Abwesenheit.

Dem 43-jährigen Osttiroler wurde vorgeworfen, im heurigen Sommer seine Schafe ohne den vorgeschriebenen Schutz gegen die Räude auf eine Gemeinschaftsalm aufgetrieben zu haben. Der Obmann der betroffenen Agrargemeinschaft sagte vor Gericht aus, man habe den widerspenstigen Tierhalter mehrmals mündlich und auch per E-Mail aufgefordert, seine Tiere entweder zu den vorgesehenen Terminen zum Räudebad zu bringen oder impfen zu lassen. Der Zeuge: „Zum Räudebad ist er nicht gekommen und eine Bestätigung über die Impfung haben wir nie bekommen. Zu mir hat er nur gesagt: Von mir kriegst du gar nix.“ Außerdem hatte er statt der 10 Tiere, für die er auf der Gemeinschaftsalm ein Weiderecht hatte, 36 Schafe aufgetrieben.

Klarer Fall

Auch gegenüber der veterinärmedizinischen Vertreterin der Bezirkshauptmannschaft Lienz zeigte sich der Mann nach deren Aussagen wenig kooperativ. Sie habe mehrmals versucht, ihn telefonisch zu erreichen. Geantwortet habe er per SMS. Darin habe er ihr ursprünglich zugesagt, die Tiere nachträglich impfen zu lassen. Er habe allerdings nie eine Bestätigung geschickt. Auch eine Umfrage der BH-Mitarbeiterin bei den zuständigen Tierärzten ergab, dass keine Impfung erfolgt war. Das habe sich auch bis zu ihrer letzten Nachfrage vor wenigen Tagen nicht geändert: „Er hat die Schafe nicht impfen lassen.“

Für Richterin Moser war damit der Fall klar: „Der Angeklagte hat nichts gemacht, obwohl er dazu verpflichtet gewesen wäre.“ Dadurch sei der Tatbestand der „Gefährdung des Tierbestandes“ verwirklicht. Sie verhängte eine unbedingte Geldstrafe von 1.440 Euro gegen den nicht anwesenden Angeklagten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

UAS

 

Kommentare

Keine Kommentare
  • Hans Peter
    Es ist genau wie bei COVID!!!
    Die Pharmaindustrie hat alles im Griff!!!
    Meine Hochachtung vor dem Bauern,der sich gegen daß Regime stellt.
    Seine Tiere werden es ihm danken!!!
    Früher oder später werden die Tierquäler alle fallen,die glauben Sie können alles mit Gift erledigen und verdienen gutes Geld mit dem Schwindel!!!
    +1
    -2

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