Anzeige- und Bewillingspflicht entfällt bei Großteil der Anlagen
PV-Anlagen, die kleiner als 100 m² und am Gebäude bzw. in Gebäudenähe sind, braucht es keine Bauanzeige und keine Bewilligung mehr. Das betrifft den Großteil der in Tirol geplanten Anlagen, erklärt Geisler.
Keine Widmung für PV-Anlagen unter 100 m² im Freiland
Die bisher notwendige Flächenwidmung für PV-Anlagen bis 100 m² im Freiland entfällt. Bisher lag die Grenze bei 20 m².
Im letzten Jahr wurden in Tirol 3.300 Photovoltaikanlagen errichtet, heuer wird diese Zahl deutlich übertroffen, kündigt Geisler an.