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05. September 2023

Weniger Bürokratie bei Errichtung von PV-Anlagen

Das Land Tirol erleichtert die Errichtung von Photovoltaikanlagen. Seit 1. September sind die Vereinfachungen in Kraft, damit wird Bürokratie abgebaut, sagt LHStv. Josef Geisler.
Weniger Bürokratie bei Errichtung von PV-Anlagen
PV-Anlagen auf Dächern und im Freiland bis zu einer Größe von 100 Quadratmetern können künftig ohne bürokratischen Aufwand errichtet werden. LHStv. Geisler vor einer PV-Anlage in Oberleibnig. Foto: Land Tirol

Anzeige- und Bewillingspflicht entfällt bei Großteil der Anlagen

PV-Anlagen, die kleiner als 100 m² und am Gebäude bzw. in Gebäudenähe sind, braucht es keine Bauanzeige und keine Bewilligung mehr. Das betrifft den Großteil der in Tirol geplanten Anlagen, erklärt Geisler.

Keine Widmung für PV-Anlagen unter 100 m² im Freiland

Die bisher notwendige Flächenwidmung für PV-Anlagen bis 100 m² im Freiland entfällt. Bisher lag die Grenze bei 20 m².

Im letzten Jahr wurden in Tirol 3.300 Photovoltaikanlagen errichtet, heuer wird diese Zahl deutlich übertroffen, kündigt Geisler an.