Beim geplanten Debantkraftwerk könnten Enteignungen und Zwangsrechte notwendig werden. Mehrere Grundeigentümer haben dem Projekt bislang nicht zugestimmt.
Beim geplanten Kraftwerk am Debantbach in Nußdorf-Debant könnten Eingriffe in Grundeigentum notwendig werden. Bürgermeister Andreas Pfurner spricht von möglichen Enteignungsverfahren, direkte Mitteilungen über Enteignungen liegen derzeit aber noch nicht vor. Vor einigen Wochen hat das Land einen Schätzgutachter beauftragt, die betroffenen Flächen jener Grundeigentümer zu bewerten, die dem Projekt bislang nicht zugestimmt haben.
Für Grundstücke, auf denen die Druckrohre verlegt werden sollen, sind sogenannte Zwangsrechte für die Durchleitung vorgesehen. Davon ist auch die Marktgemeinde Nußdorf-Debant auf einer Länge von rund 500 Metern sowie mehr als zehn weitere Grundeigentümer betroffen. Gleichzeitig laufen die wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen Verfahren für das Kraftwerksprojekt weiter.