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03. Dezember 2024

Abschwächung des Wolfschutzes beschlossen

Die Lockerung des Wolfschutzes sorgt für gemischte Reaktionen. Ländliche Vertreter begrüßen die Entscheidung, Naturschützer warnen.

Archivbild "Wolf" Foto: Ralph Frank

Die Berner Konvention hat beschlossen, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen. Die Änderung soll der gestiegenen Population Rechnung tragen. Innerhalb von drei Monaten könnte der Wolf somit bejagbar werden, sofern nicht ausreichende Einwände eines Drittels der Mitgliedsstaaten eingehen.

LH Anton Mattle sieht die Änderungen der Berner Konvention als Bestätigung seines Einsatzes für eine Senkung des Wolfsschutzstatus. Die Tiroler Regierung hat mit Maßnahmen wie dem Jagdgesetz bereits die bestehenden EU-Regeln ausgeschöpft. Mattle fordert nun eine schnelle Anpassung der FFH-Richtlinie, um unbürokratische Entnahmen von Problemwölfen zu ermöglichen. Die Tiroler Linie bleibe hartnäckig, um effektive Lösungen zu schaffen.

38 von 50 Vertragsstaaten der Berner Konvention stimmten für die Herabstufung des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“. Josef Hechenberger, Präsident der Landwirtschaftskammer Tirol, lobte die langjährige Bewusstseinsbildung zur Problematik der Land- und Almwirtschaft, die zu diesem Erfolg geführt habe. Diese Entscheidung stärke besonders die ländlichen Regionen, so Hechenberger.

Auch der Kärntner LHStv. Martin Gruber begrüßt die Entscheidung der Berner Konvention. Diese sei ein wichtiger erster Schritt. Kärnten fordert weiterhin eine EU-weite rechtliche Basis für aktives Wolfsmanagement. Seit 2022 mussten in Kärnten über 500 Risikowölfe vergrämt und 16 Problemwölfe entnommen werden. Gruber betont die Notwendigkeit einer Anpassung der FFH-Richtlinie durch die EU-Kommission.

Der WWF Österreich kritisiert die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs scharf. Der Schritt sei populistisch motiviert und ignoriere wissenschaftliche Grundlagen, so die Natur- und Umweltschutzorganisation. Die Naturschützer warnen vor negativen Folgen für andere gefährdete Arten und den Naturschutz in der EU. Sollte auch der EU-Schutzstatus des Wolfs gesenkt werden, gilt weiterhin die Vorgabe, dass zuerst die Wolfspopulation in einen günstigen Erhaltungszustand gebracht werden muss. In Österreich würde die reguläre Wolfsjagd somit weiterhin ausgeschlossen bleiben, da nur fünf Rudel existieren und der günstige Erhaltungszustand noch nicht erreicht ist.

Auch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte sich bereits für die Senkung des Schutzstatus eingesetzt. Für Aufmerksamkeit sorgte im September 2022 ein Wolf, der in Niedersachsen das Pony der EU-Kommissionspräsidentin auf dem Familienhof gerissen hatte. Der Wolf hatte sich offenbar Zugang zum eingezäunten Bereich verschafft.