Weitere Messungen nach Großbrand in Nußdorf-Debant bestätigen: Keine Hinweise auf Gefahr für Bevölkerung und Umwelt.
Nach dem Großbrand in Nußdorf-Debant liegen nun weitere Untersuchungsergebnisse vor. In den Wochen nach dem Brand wurden auf Drängen der Osttiroler LandwirtschaftsvertreterInnen weitere Proben genommen und von den Landesbehörden ausgewertet. Die Analysen von Luft, Vegetation, Futtermitteln, Lebensmitteln, Grundwasser und Boden zeigen keine Hinweise auf eine besondere Gefahr für die Bevölkerung.
Bereits unmittelbar nach dem Brand hatten die Analytische Taskforce München und die Berufsfeuerwehr Bozen bei ihren Proben keine Anzeichen für Risiken für Mensch und Umwelt festgestellt. Diese Befunde werden nun durch die aktuellen Ergebnisse bestätigt. Die Untersuchungen wurden im Umfeld der betroffenen Recycling-Anlage durchgeführt. Laut Elmar Rizzoli, Leiter des Zentrums für Krisen- und Katastrophenmanagement des Landes, habe die Gesundheit der Menschen höchste Priorität.
Die bisherigen Messungen ergaben, dass die Auswirkungen des Brandes derzeit als gering einzustufen sind. Eine besondere Gefahrensituation besteht demnach weiterhin nicht.
Landesinformation:
- Luftschadstoffe: Die Ergebnisse der durchgeführten Feinstaubuntersuchungen zeigen keine Überschreitung von Grenzwerten und auch keine auffälligen oder wesentlich erhöhten Konzentrationen an potentiell giftigen Schadstoffen. Grund dafür ist mitunter die Wetterlage: Durch die vorherrschenden Luftbewegungen und Luftturbulenzen kam es ständig zu einer Verdünnung der potentiellen Schadstoffkonzentrationen. Selbst die am höchsten gemessenen Schadstoffwerte rund um das Brandgeschehen entsprachen maximal einem Drittel der laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) täglich zulässigen Aufnahmemenge.
- Vegetation/Futtermittel: Auch die untersuchten Futtermittel bzw. die um den Brandort liegende Vegetation zeigen keine besonderen Auffälligkeiten. Sowohl in Grünschnitt- als auch Futtermittelproben konnten keine Schwermetallbelastungen über den gültigen Grenzwerten festgestellt werden. Es ist daher von keiner Verunreinigung von Futtermitteln auszugehen und es sind auch keine weiteren Maßnahmen notwendig.
- Lebensmittel: Proben wurden auch von Lebensmitteln – wie Obst und Gemüse, das rund um den Brandort wuchs – genommen. Die Ergebnisse zeigten keine Überschreitung der Grenzwerte bei Schwermetallen wie Blei, Cadmium und Quecksilber, sowie bei polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen (PCBs). Lediglich bei einer Salatprobe zeigte sich – unter Heranziehung des strengen Grenzwertes für Arsen in Babynahrung – eine leicht erhöhte Konzentration von Arsen. Der strenge Grenzwert für Arsen in Babynahrung wurde deshalb als Referenz herangezogen, da für Obst und Gemüse keine Arsen-Grenzwerte definiert sind. Für andere Lebensmittel – etwa Reisprodukte oder Salz – gibt es gesetzlich geregelte Grenzwerte für Arsen. Diese Grenzwerte wurden bei der Salatprobe nicht überschritten. Ob der hier ermittelte leicht erhöhte Wert in ursächlichem Zusammenhang mit dem Brandereignis steht, kann mangels Vergleichsproben vor dem Ereignis nicht beurteilt werden. Ein akutes gesundheitsschädigendes Risiko durch die gemessene Arsen-Konzentration kann ausgeschlossen werden. Zur abschließenden Gesamtbewertung wird ergänzend noch eine Stellungnahme bei der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit AGES eingeholt. Unabhängig davon wird die Einhaltung allgemeiner hygienischer Maßnahmen in Bezug auf den Verzehr von Obst und Gemüse wie das gründliche Waschen und/oder Schälen empfohlen.
- Grundwasser/Boden: Schlussendlich zeigen auch die bisherigen Untersuchungen des Grundwassers keine bedenklichen Auffälligkeiten. Die Grundwasseruntersuchungen werden weiterhin fachkundig fortgesetzt. Sollten bedenkliche Auffälligkeiten festgestellt werden, werden sofort Maßnahmen durch die zuständige Abfallbehörde eingeleitet. Hinsichtlich möglicher Verunreinigungen des Bodens hat das Land Tirol dem Betreiber der Recycling-Anlage per Bescheid ein Sanierungskonzept vorgeschrieben, dessen Umsetzung in weiterer Folge von der Behörde überwacht wird.