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08. Oktober 2026

Nach Anklage um Erbe: Osttiroler freigesprochen

Ein Betreuer, der angeklagt war, das Geld einer 102-Jährigen nach deren Tod verwendet zu haben, kam mit einem Freispruch davon.

Der Fall wurde am Landesgericht in Innsbruck verhandelt. Foto: Egger

Am Ende kam ein 54-jähriger Osttiroler am Donnerstag am Innsbrucker Landesgericht mit einem dringlichen Appell des Richters davon: „Bei aller sozialen Ader, aber das müssen Sie in Zukunft anders machen.“ Denn wirklich gesetzeskonform war es nicht, was der Personenbetreuer im Zuge des Todes einer Klientin gemacht hatte. Im Zweifel wurde er allerdings freigesprochen.

Sozialverein gegründet

Ursprünglich angeklagt war der Osttiroler, zwischen dem Tod der Klientin und der Schließung von deren Konto fast 45.000 Euro verwendet, mehrere Sparbücher aufgelöst und ein Testament ihres bereits verstorbenen Sohnes unterdrückt zu haben. Vor Richter Paul Menardi bekannte sich der Mann „nicht schuldig“. Er habe die Sparbücher bereits zu Lebzeiten der Frau auf deren Wunsch aufgelöst.  Sie hatte nämlich gewollt, dass ihr Vermögen und ein Haus sozialen Zwecken zur Verfügung gestellt werden. Dazu habe er, ebenfalls auf ihr Betreiben, im Juni 2025 einen Sozialverein gegründet. Als die Frau schließlich im Dezember desselben Jahres starb, habe er einfach in ihrem Sinne weitergearbeitet – mit ihrem Geld. Er bezahlte also Mitarbeiter, Krankenkasse etc. Dass nach dem Tod eines Menschen eine neue „Rechtsperson“ entstehe und frühere Vollmachten ungültig seien, habe er nicht gewusst.

Zu den Akten gelegt

Reichlich undurchsichtig war auch der Fund eines Testaments des bereits verstorbenen Sohnes der Frau. Eine Mitarbeiterin des Vereins, die mit der Räumung und Reinigung des Hauses der greisen Osttirolerin betraut worden war, fand ein versiegeltes Kuvert mit der Aufschrift Testament. Die Zeugin sagte aus, dass sie dem Angeklagten das Kuvert hinterlegt habe. Der öffnete es, las den Inhalt und befand, dass die Verlassenschaft des Sohnes ohnedies bereits in diesem Sinne erledigt worden sei. Und legte das Schriftstück zu den Akten.

Insgesamt war das einer von vielen Fehlern, aber in Zweifel sprach Richter Paul Menardi den Mann dennoch frei. Nicht zuletzt, weil der Angeklagte von den ganzen Aktionen selbst keinen Nutzen hatte. Aber, so Menardi: „Dass man das, was sie da gemacht haben, rechtlich nicht tun kann, das wissen Sie inzwischen hoffentlich.“ Der Freispruch ist rechtskräftig.

UAS

 

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