Ein 37-Jähriger wurde wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt. Fünf Monate bedingte Haft.
Kurz nach 22.30 Uhr war es am Donnerstag im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Innsbruck soweit: nach einem langen Verhandlungstag (über 13 Stunden!) fiel das Urteil im Prozess um das tödliche Bergdrama am Großglockner: Der 37-Jährige wurde, wie angeklagt, wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Richter Norbert Hofer – er ist selbst Bergretter – verhängte eine fünfmonatige bedingte Haftstrafe sowie eine Geldstrafe von 9.600 Euro.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte hat drei Tage Zeit, zu entscheiden, ob er ein Rechtsmittel anmelden möchte. Das gilt auch für dei Staatsanwaltschaft.
Ex-Freundin sagte aus
Im Zentrum stand die Frage, ob Fehlentscheidungen bei der Winterbesteigung zum Tod seiner 33-jährigen Partnerin beigetragen hatten, die im Jänner 2025 knapp unterhalb des Gipfels erfror. Nach Ansicht des Gerichts setzte der Angeklagte die Tour trotz erkennbar schwieriger Bedingungen fort und kehrte nicht rechtzeitig um, obwohl Kälte, Wind und Erschöpfung die Lage zunehmend verschärften. Pikantes Detail: Unter den Zeugen war im Gericht auch eine Ex-Freundin des Angeklagten geladen. Sie gab an, von ihm ebenfalls am Berg zurückgelassen worden zu sein.
Urteilsbegründung
Widersprüchlich war das Telefonat zwischen dem Angeklagten und einem Polizisten in der Nacht um 00.35 Uhr. Der Richter versuchte zu klären, ob es ein Notruf war – oder nicht. Die Beweisaufnahme rekonstruierte detailliert Ablauf, Notrufversuche und Ausrüstung. Gerichtsmedizinisch wurde zudem festgestellt, dass die Verunglückte an einem viralen Infekt litt, was ihre Leistungsfähigkeit zusätzlich geschwächt haben dürfte. Als unmittelbare Todesursache wurde Unterkühlung festgestellt. Insgesamt sah das Gericht den Angeklagten als erfahreneren Alpinisten in besonderer Verantwortung, die er in der konkreten Situation grob fahrlässig verletzt habe. Richter Hofer in der Urteils-Begründung laut Ticker des derstandard.at wörtlich: "Sie haben zwingend davon ausgehen müssen, dass [die Verstorbene] niemals in der Lage ist, diese Touren alleine zu gehen, unbegleitet zu gehen, sondern darauf vertraut, dass der Partner sie sicher hinauf, aber auch wieder hinunter bringt." Während der Verhandlung kristallisierte sich heraus, dass Richter Hofer selbst viel Erfahrung im Gelände hat – die Fragen stellte er äußerst präzise.
Die Richter haben nach Rechtslage zu entscheiden und das haben sie getan! Also ist das Urteil zu respektieren!
Prinzipiell zu dem Geschehen frage ich mich: Was haben Menschen im Jänner am Großglockner verloren???
Etwas mehr Respekt vor der Natur würde uns allen gut tun! Nicht immer geht alles immer und zu jeder Jahres-
zeit!
Aber wehe, man nennt einen Politiker "Schwachkopf"... so wie kürzlich in Deutschland ...