Landesrätin Anett Leja informiert, dass ab Mittwoch, 17.11. 2021, 0:00 Uhr zur Sicherheit aller – geimpfter und nicht geimpfter Personen – eine FFP2-Masken Pflicht für den Arbeitsplatz gilt. Das heißt: Für Orte der beruflichen Tätigkeit, an denen in geschlossenen Räumen physische Kontakte mit anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können – beispielsweise im öffentlichen Bereich am Gang, bei Besprechungen oder bei mehreren Personen innerhalb eines Büros – besteht die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Dies gilt auch in Fahrzeugen des Arbeitgebers, wenn diese zu beruflichen Zwecken verwendet werden.